Bereich Arbeit und Unternehmen
UNIdet bietet diverse Dienste der Prävention und Kontrolle an, um Ihr Unternehmen vor unangemessenem oder unlauterem Verhalten zu schützen.

Vertragsbrüche von Beschäftigten
- Exklusivverträge
- Zweitbeschäftigungen
- Verstöße gegen die berufliche Schweigepflicht
- Unlauterer Wettbewerb
- Unerwünschte Weitergabe und Nutzung von betriebsinterner Information

Ermittlungen bei Betriebsunfall oder Krankschreibung
- Nicht einhalten von Arbeitssicherheitsmaßnahmen
- Alkohol-oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz
- Vorgetäuschte Krankheit, “Krank feiern”

Produktivitätseinbußen
- Verluste unbekannten Ursprungs - Diebstahl
- Kontrolle von Vertriebsmitarbeitern im Aussendienst
- Kontrollieren ob Arbeitsprotokolle, Arbeitszeiten und Aufgaben vom Personal eingehalten werden

Vorgetäuschte Krankheit – Krankfeiern
- Krankschreibung bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit für weitere Unternehmen oder auf selbständiger Basis
- Tätigkeiten die mit einer Krankschreibung in Widerspruch stehen

Überprüfung von Lebensläufen
- Überprüfen von Angaben zu vorherigen Arbeitsverhältnissen
- Angaben zu akademischem Werdegang und Berufsausbildungen
- Personenbezogene Angaben Analyse von Handschrift/Graphologie
- Überprüfen von Berufskenntnissen leitender Angestellter

Betrug durch Handelsvertreter oder Verteilerpersonal
- Unlauteres Verhalten von Handelsvertretern oder Verteilerpersonal
- Falsche Angaben in Kostenabrechnungen
- Zweitbeschäftigung bei Konkurrenzunternehmen der selben Branche oder als Selbsständige
- Alkohol- oder Drogenkonsum, Spielsucht
- Nicht-einhalten von Ethikrichtlinien/Annehmen von Zuwendungen oder Vergünstigungen
- Kontrolle von Verteilernetzen
- Diebstahl von Firmeneigentum/Lagerbeständen
- GPS-tracking von Verteilerflotten

Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Arbeitsplatz
- Gesetz über Arbeitnehmerrechte, Artikel 54, rechtmäßige Entlassung wegen Fehlverhaltens
- Ein Arbeitsvertrag kann bei Nichterfüllung von Vertragspflichten oder schwerem Fehlverhalten auf Entscheidung des Arbeitgebers gekündigt werden
- Als Nichterfüllung von Vertragspflichten gelten: (….) regelmäßiger Alkohol- oder Drogenmissbrauch, sofern dieser negative Auswirkungen auf die Arbeit hat.

Prävention von Diebstahl
- Montage von versteckten Kameras
- Elektronische Warensicherung - Kaufhausdetektive
- Kontrolle von Verteilerflotten

Kontrolle von Gewerkschaftsvertretern
- Kontrolle über Nutzung von Arbeitsbefreiungen von Betriebsratsmitgliedern
UNTERNEHMEN, WELCHE UNSERE DIENSTE IN ANSPRUCH NAHMEN, WAREN ÜBERAUS ZUFRIEDEN MIT DEN ERZIELTEN ERGEBNISSEN.
TYPISCHE FÄLLE
- Ihnen ist bekannt, dass ein Angestellter während einer Krankschreibung für ein anderes Unternehmen arbeitet?
- Sie möchten prüfen, ob Ihre Mitarbeiter sich an Arbeitszeiten halten und die Arbeitsaufgaben erfüllen?
- Es liegen Verluste mit unbekanntem Hintergrund vor? Die Zahlen der Kasse und Lagerbestände stimmen nicht überein?
- Sie möchten den Verdacht auf unlauteren Wettbewerb klären?